Wenn Sie überlegen Bitcoin als zusätzliche Zahlungsmöglichkeit anzubieten bieten Sie vielen Gästen und Kunden einen modernen Service und eröffnen sich eine Chance auf neue Zielgruppen. Doch wie sieht es mit Recht und Steuern aus?
In Österreich und Deutschland ist Bitcoin kein offizielles gesetzliches Zahlungsmittel, sondern wird als „privates Geld“ bzw. digitales Wirtschaftsgut behandelt.
Das heißt: Niemand ist verpflichtet, Bitcoin anzunehmen – aber jedes Unternehmen darf es als Zahlungsmittel akzeptieren.
Rechtlich gilt eine Bitcoin-Zahlung wie ein Tauschgeschäft: Der Kunde gibt Bitcoin, der Unternehmer gibt seine Leistung oder Ware.
Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer): Die Rechnung wird wie gewohnt in Euro ausgestellt. Die Umsatzsteuer wird nach dem Euro-Betrag berechnet – egal, ob der Kunde mit Bargeld, Karte oder Bitcoin zahlt.
Einnahmen in Bitcoin: Der Wert in Euro zum Zeitpunkt der Zahlung muss dokumentiert werden. Dieser Betrag ist die Grundlage für Umsatzsteuer und Ertragsteuer.
Kursgewinne oder -verluste: Hält das Unternehmen Bitcoin länger und verkauft sie später, können zusätzliche Gewinne oder Verluste entstehen. Diese sind steuerlich wie sonstige betriebliche Einkünfte zu behandeln.
Unternehmen müssen Buchführung und Belege wie gewohnt führen.
Wichtig: den Euro-Wert zum Zahlungszeitpunkt festhalten (z. B. Screenshot oder Export der Zahlungssoftware).
Viele Bitcoin-Zahlungsanbieter und Tools (z. B. BTCPay Server, Coincharge.io) bieten automatische Berichte für die Buchhaltung.
Für KMU empfiehlt es sich, Bitcoin-Zahlungen direkt in Euro umzuwandeln, um keine Kursrisiken zu haben.
Wer Bitcoin bewusst halten will („HODL“), sollte mit dem Steuerberater klären, wie Gewinne oder Verluste verbucht werden.
Es gibt bereits spezialisierte Steuer-Tools, die Bitcoin-Transaktionen automatisch dokumentieren und in die Buchhaltung einfügen.
Bitcoin-Zahlungen sind rechtlich erlaubt und steuerlich machbar.
Wichtig ist die korrekte Dokumentation des Euro-Werts zum Zahlungszeitpunkt.
Mit den passenden Tools ist die Integration einfach und verursacht keinen Mehraufwand in der Buchhaltung.
👉 Für Unternehmer in Tourismus und Freizeit bedeutet das: Sie
können ihren Gästen modernen Service bieten, ohne rechtliche
Risiken einzugehen – solange sie sauber dokumentieren und die
Einnahmen wie gewohnt versteuern.
